Förderungen für Elektromobilität
Eigentlich wäre die Steuerbefreiung für neue Elektroautos Anfang 2026 ausgelaufen. Nun ist sie um fünf Jahre verlängert worden. Damit profitieren auch ab 2026 neu zugelassene Elektrofahrzeuge von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung. Die Bundesregierung will so den Automobilstandort Deutschland stärken. Wer die Anschaffung eines Elektroautos plant, kann von verschiedenen Förderungen profitieren und diese auch kombinieren.
Bildquelle: Mennekes
Bildquelle: Mennekes
Der E-Auto-Booster - das Förderprogramm mit sozialer Staffelung
Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos zu entwickeln, um mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität zu ermöglichen. Herausgekommen ist ein Förderprogramm mit sozialer Staffelung, das gezielt Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen unterstützen soll.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride. Für bis zu zwei Kinder kann die Basisförderung um je 500 Euro erhöht werden, also maximal um 1.000 Euro. Eine Zusatzprämie erhalten Haushalte, die weniger als 80.000 Euro im Jahr zur Verfügung haben: plus 1.000 Euro gibt es bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr.
Darüber hinaus gilt eine Obergrenze für das jährliche Haushaltseinkommen. Es können nur Haushalte die Förderung erhalten, deren Haushaltseinkommen unter 80.000 Euro im Jahr liegt. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern damit bei maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
Eine Antragsstellung ist voraussichtlich im Laufe des Monats Mai 2026 möglich. Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist dabei das Datum der Neuzulassung.
| Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit zwei u. mehr Kindern unter 18 Jahren | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride | vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In-Hybride |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 3.500 € | 2.000 € | 4.000 € | 2.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 2.500 € | 4.500 € | 3.000 € | 5.000 € | 3.500 € |
| bis 45.000 € | 5.000 € | 3.500 € | 5.500 € | 4.000 € | 6.000 € | 4.500 € |
Quelle: BMUKN
Laden im Mehrparteienhaus
Das Bundesminsterium für Vekrehr (BMV) hat im April ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern gestartet. Ziel ist es, den Zugang zu Lademöglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner der rund 20 Mio. Wohnungen in Mehrparteienhäusern zu verbessern. Zu diesen Wohnungen gehören ca. 9 Mio. Stellplätze. Ein Großteil davon ist noch nicht mit Ladeinfrastruktur ausgestattet.
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Das Förderprogramm stellt ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Mio. Euro bereit. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt bzw. mindestens 6 Stellplätze elektrifiziert werden.
Antragsberechtigt sind:
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand
Der Förderbetrag je zu elektrifizierendem Stellplatz beträgt:
- max. 1.300 Euro ohne installierte Wallbox,
- max. 1.500 Euro mit Wallbox oder
- max. 2.000 Euro mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt
Weitere Fördermöglichkeiten
Ersparnis bei der KFZ-Steuer
Eigentlich wäre die Steuerbefreiung für neue Elektroautos Anfang 2026 ausgelaufen. Nun gilt: Wer sein Elektroauto bis zum 31.12.2030 neu zulässt, muss keine Kfz-Steuer zahlen. Die Steuerbefreiung gilt nur nur für reine E-Autos und ist bis Ende 2035 befristet. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuerbefreiung nicht.
Förderung von E-Dienstwagen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, versteuern diesen Vorteil bislang pauschal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listenpreis als Steuer auf den daraus resultierenden geldwerten Vorteil. Für reine Elektroautos gilt ein nochmals vergünstigter Steuersatz von 0,25 %. Der vergünstigte Steuersatz gilt für alle E-Autos, die nach dem Bruttolistenpreis höchstens 100.000 € kosten.
Regionale Förderungen
Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektromobilität mit eigenen Produkten. Ein Beispiel hierfür ist das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württemberg gibt es Unterstützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsleistungen förderfähig. Im Programm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungskonzepte für Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Netzanschlüsse, Elektrofahrzeuge oder Lastenfahrräder gefördert.
Ein Schwerpunkt des Programms „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ ist in diesem Jahr der Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern. Ab sofort können wieder Förderanträge für Ladepunkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Verfügung, damit die Antriebswende Fahrt aufnimmt.
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